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Ausländer besser geschützt als Inländer

Nein, es handelt sich bei diesem Artikel nicht um einen PI-Beitrag, sondern über die Realisierung von europäischen Verbraucherrechten in deutsches Verbraucherrecht.

Das Bundesverfassungsgericht macht sich in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon Sorgen um die demokratischen Rechte der Inländer. Bei den ökonomischen Rechten sind es eher die deutschen Juristen, die den deutschen Verbrauchern Rechte vorenthalten.

Das sagt zumindest meine Brüsseler Quelle. Ausländische Kunden von Banken und Versicherungen seien in Deutschland besser geschützt sein als wir Inländer. Verantwortlich dafür ist die banken-hörige deutsche Gesetzgebung. Die Abgeordneten und dien Juristen in den Ministerien hätten aus lauter Unkenntnis die fünf Jahre alte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz in Europa nicht ordentlich ins deutsche Recht umgesetzt.

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