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Höchststrafe für den Mörder von Marwa El-Sherbini

Alex W. muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Das Gericht in Dresden stellte die besondere Schwere der Schuld bei dem Angeklagten fest. Er wurde damit für den Mord an der 31-jährige Ägypterin Marwa El-Sherbini verurteilt, die am 1. Juli im selben Landgericht erstochen wurde.

 

Der Russlanddeutsche Alex W. ist wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El-Sherbini zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht Dresden stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

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  1. Christian
    11. November 2009 um 23:01 | #1

    Ich bin kein Richter, dieses Urteil, mit dieser Begründung erscheint mir aber nicht gerechtfertigt.

    Es war ohne Frage eine grauenhafte Tat. Jemanden, den man nicht kennt aufgrund abstrakter Kriterien, wie Kopftuch oder anderes zu töten ist widerwärtig.

    Der Verurteilte ist jedoch Ersttäter und ein verspätet dem Gericht zugegangenes Fax aus Russland zu seinen Gunsten, das einem namensgleichen Rekruten schwerwiegende psychische Probleme konstatiert, sind Faktoren, die anders hätten gewürdigt werden müssen.

    Dass der Angeklagte keine Reue zeigte, mag sachdienlich sein in Hinsicht auf die besondere Schwere der Tat, aber die Prozessmängel öffnen für eine Revision Tor und Tür.

    Da hat man es sich in Dresden sehr leicht gemacht, die Kartoffel weiterzureichen.

  2. Ritterbruder
    11. November 2009 um 23:50 | #2

    Soso…“Ersttäter“? Lass dich doch nicht schon wieder auslachen.

    Wieviele Menschen hätte er den vorher abstechen müssen, um jetzt diese Strafe zu bekommen?
    Nochmal zum mitschreiben: Hier geht es um geplanten Mord, nicht um den Diebstahl einer Flasche Korn von ALDI.

    Und ein „Gutachten“ aus der lupenreinen Demokratie Russland? Oh ja, der müsste natürlich alle Fakten der Anklage hinwegfegen und Alex W. wieder zurück auf die Schaukel katapultieren.

    Russland hat nämlich die gewissenhaftesten *hüstel*, ehrlichsten *kicher*, gesetzestreuesten *prust* und bestbezahltesten *lachkrampf* und unbestechlichsten *kippvomstuhl* Beamten der Welt. Deshalb steht Russland im Korruptionsindex irgendwo zwischen Syrien und Nigeria auf Platz 143 von 179.

    Will heissen: Das Papier des Gutachtens ist genausoviel Wert wie ein benutztes klopapier. :mrgreen:

    PS: Hierzulande wird nicht mal ein türkischer Führerschein anerkannt, das nur nebenbei.

  3. turke
    12. November 2009 um 03:13 | #3

    Das „Ersttäter-Argument“ zieht vielleicht noch bei Diebstahl oder ner Körperverletzung, aber bei Mord? Den Tatbestand des Mordes zu erfüllen ist in Deutschland sowieso schon sehr schwierig und dann noch einen Ersttäter“bonus“ berücksichtigen? Ich weiß ja nicht, aber das mit dem Fax könnte noch Probleme geben. Wobei ich das Gefühl habe, dass es Alex W. ziemlich egal ist.

  4. Ritterbruder
    12. November 2009 um 09:03 | #4

    Ich versteh überhaupt nicht wie man um den Fax herumreiten kann.
    Kein deutsches Gericht MUSS es berücksichtigen, das hat auch das Gericht in Dresden klargestellt – schon allein wg. dem Umstand, daß der „Gutachten“ darin mindestens 6 bis etwa 9 Jahre alt ist.

    Ausserdem wissen es die Richter sehr wohl, wie es um die Zuverlässig- und Glaubwürdigkeit solcher „Gutachten“ aus Russland bestellt ist. Nur würde es hier kein Richter sagen, zumal alle Welt horcht und zuschaut, daß er die russischen Millitärs, Beamten und die Administration überhaupt für durch und durch korrupt und bestechlich hält und der Gutachten fürn Arsch ist.

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