Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist in der Bundesrepublik Deutschland ein nationaler Gedenktag und wird seit 1996 am 27. Januar begangen.
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus: Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder an der Front, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und an die Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden.
Der Gedenktag wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt.[2] Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Das KZ Auschwitz (-Birkenau) steht symbolhaft für den Völkermord und die Millionen Opfer des Nazi-Regimes.
In seiner Proklamation führte Herzog aus:
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
In der Bundesrepublik werden an diesem Tag öffentliche Gebäude beflaggt und die Flaggen auf Halbmast gesetzt. In vielen Veranstaltungen wie Lesungen, Theateraufführungen oder Gottesdiensten wird bundesweit die Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten wachgehalten.
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